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   OLG Brandenburg, 18.11.2009 - 3 U 104/08   

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https://dejure.org/2009,8394
OLG Brandenburg, 18.11.2009 - 3 U 104/08 (https://dejure.org/2009,8394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2009 - 3 U 104/08 (https://dejure.org/2009,8394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2009 - 3 U 104/08 (https://dejure.org/2009,8394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Kündigung eines Darlehensvertrages wegen Vermögensverschlechterung des Darlehensnehmers

  • Judicialis

    ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; BGB § 315; ; BGB § 316

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 490 Abs. 1
    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Kündigung eines Darlehensvertrages wegen Vermögensverschlechterung des Darlehensnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2010, 605
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2009 - 3 U 104/08
    Innerhalb des damit eröffneten Billigkeitsermessens ist das bisher bestehende Preisgefüge zu beachten, um nicht den Vertrag in einen anderen mit einem ganz anderen Interessenausgleich zu verwandeln (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 = BGHZ 178, 362), und ohne Hinzutreten besonderer Umstände darf deshalb auch ein Kreditgeber anlässlich einer Zinsanpassung nach § 315 BGB nicht in das bisher bestehende Grundgefüge der Kreditkonditionen eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1990 - XI ZR 340/89 = WM 1991, 179).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2009 - 3 U 104/08
    Am 30.05.2005 bekannte Anhaltspunkte für eine Erhöhung des bisherigen Risikozuschlages bezüglich des Darlehens, dessen Annuitäten seit zehn Jahren ordnungsgemäß bedient worden waren, oder greifbare Anhaltspunkte für Entwertungen der zugehörigen Kreditsicherheiten oder auch nur für ungünstigere Bewertungen, als sie die Kreditgeberin 1995 oder 2000 vorgenommen hat, hat die für die Billigkeit ihrer Zinsbestimmung darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.1986 - III ZR 195/84, juris-Tz. 45 = BGHZ 97, 212) nicht erwiderungsfähig ausgeführt.
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 340/89

    Sittenwidrigkeit eines Kontokorrentkredits mit variablen Zinssatz und festen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2009 - 3 U 104/08
    Innerhalb des damit eröffneten Billigkeitsermessens ist das bisher bestehende Preisgefüge zu beachten, um nicht den Vertrag in einen anderen mit einem ganz anderen Interessenausgleich zu verwandeln (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 = BGHZ 178, 362), und ohne Hinzutreten besonderer Umstände darf deshalb auch ein Kreditgeber anlässlich einer Zinsanpassung nach § 315 BGB nicht in das bisher bestehende Grundgefüge der Kreditkonditionen eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1990 - XI ZR 340/89 = WM 1991, 179).
  • OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08

    Vergütung eines Testamentsvollstreckers

    Die vom Kläger in der Klageschrift zugrunde gelegte Neue Rheinische Tabelle hat der Senat selbst in zwei Fällen, in denen er kürzlich über die Testamentsvollstreckervergütung zu befinden hatte, sowie in einem am gleichen Tag verhandelten Rechtsstreit angewandt (Urteil vom 7. April 2009 - 3 U 35/08; 3 U 24/08 - beendet durch Vergleich; Urteil vom 28. Juli 2009 - 3 U 104/08).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2020 - 6 U 136/19

    Zur Kündigung eines Darlehensvertrags wegen wesentlicher Verschlechterung bzw.

    Daher ist nicht nur im Rahmen der Prüfung des § 490 Abs. 1 BGB, sondern auch der Nr. 26 Abs. 2 S. 3 a) der AGB der Sparkassen zu berücksichtigen, dass die fortbestehende Werthaltigkeit einer Sicherheit trotz einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden die Kündigung des Kreditvertrages ausschließt (vgl. MüKo/K. P. Berger aaO mwN; zu § 490 BGB vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. November 2013 - 4 U 93/11, Rn. 80, juris; Urteil vom 18. November 2009 - 3 U 104/08, Rn.26, juris mwN).
  • LG Bonn, 17.09.2020 - 19 O 251/19

    Bankenhaftung: unwirksame Kündigung Darlehensvertrag

    Allerdings sprachen sowohl die vom Landgericht Aachen in Bezug genommenen Kommentierungen als auch zwei Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandgerichts (Urteil vom 13.11.2013 - 4 U 93/11, juris Rn. 80; Urteil vom 18.11.2009 - 3 U 104/08, juris Rn. 26; in Bezug genommen in dem vom Klägervertreter vorgelegten Hinweisbeschluss des Oberlandgerichts Düsseldorf vom 21.04.2020, I-6 U 136/19) dafür, die Kündigung seinerzeit als unzulässig zu bewerten.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 9 U 6/21
    Vor diesem Hintergrund lässt sich auch unter Berücksichtigung der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung (vgl. Berufungsbegründung vom 10.03.2021, S. 71 f.) zur wirksamen Vereinbarung und wirksamen Ausübung von formularvertraglich vereinbarten Zinsanpassungs- oder Zinsänderungsklauseln (BGH, Urteil vom 12.10.1993, Az. XI ZR 11/93; OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000, Az. 3 U 69/00, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.11.2009, Az. 3 U 104/08, jeweils zitiert nach juris) eine Unwirksamkeit der Festzinsvereinbarung nicht feststellen.
  • BSG, 31.08.2015 - B 2 U 153/15 B
    S 3 U 104/08 (SG für das Saarland).
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